Reisebedingungen AGB

AGB Reisebedingungen

Online-Anmeldung:

Mit Ihrer Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Sind noch Plätze für Ihren Wunschkurs frei, bekommen Sie umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist der von Ihnen gewünschte Kurs schon ausgebucht, bieten wir Ihnen eine Alternative an.

Mit unserer Anmeldebestätigung senden wir Ihnen nebst einer Rechnung und den Reisebedingungen einen Sicherungsschein (§ 651k BGB) zu.  Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten. Ihre Buchung wird rechtskräftig, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, max. €250,00 leisten.

Danach erhalten Sie Ihre endgültigen Reiseunterlagen und die Endabrechung, was bei rechtzeitiger Anmeldung circa zwei bis drei Wochen vor Abfahrt geschieht. Die Reise muss bei Reiseantritt bezahlt sein. Voraussetzung für alle Zahlungen ist der Erhalt des Sicherungsscheines.

Mindestalter!

Aufgrund der Geschäftsbedingungen von Oxford College of English Ltd. sowie den britischen Gesetzen zum Jugendschutz, sind die Angaben des Mindestalters zwingend zu beachten:

Feriensprachkurse in Torquay – Mindestalter 12 J.

Unterbringung als einziger deutschsprachiger Gast – Mindestalter 14 J.

Verlängerungswochen in Torquay – Mindestalter 16 J.

Intensivsprachkurse in Torquay – Mindestalter 14 J.

Torquay Privatsprachkurse – Mindestalter 16 J.

Oxford – Mindestalter 16 J.

Gesetzliche Feiertage:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass an gesetzlichen Feiertagen in Großbritannien kein Unterricht stattfindet. Dies ist im Kurspreis oder Kursprogramm mitberücksichtigt.

Die betroffenen Feiertage in 2024 sind: 29.03., 01.04., 06.05., 27.05. und 26.08.

Reiserücktritt:

Erfolgt der Reiserücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn, ist pro Person eine Rücktrittsgebühr von 15% des Gesamtreisepreises zu zahlen. Falls der Reiserücktritt später als 42 Tage vor dem eigentlichen Reisebeginn erfolgt, erhöht sich die Gebühr pro Person auf 40% des Gesamtreisepreises. Falls der Reiserücktritt später als 7 Tage vor dem eigentlichen Reisebeginn erfolgt, erhöht sich die Gebühr pro Person auf 75% des Gesamtreisepreises. Wird die Reise am Tag der Abreise storniert, so sind 90 % des Gesamtreisepreises zu zahlen. Ersparte Aufwendungen und eine meist mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistungen werden bei der Bemessung der Rücktrittsgebühr berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, im Einzelfall geringere Kosten nachzuweisen.

Unterbringung in einer Gastfamilie:

Oxford College of English organisiert die Unterkunft in privaten Haushalten, auch Gastfamilien genannt. Oxford College of English kann keine speziellen Haushaltssituationen, Alter der Kinder, Entfernung zur Schule oder allgemeine Ortswünsche, Anzahl anderer Sprachschüler oder die Nutzung von W-Lan garantieren. Leider kann die Unterbringung im Einzelzimmer und/oder als einziger deutschsprachiger Gast nicht immer gewährleistet werden. Selbstverständlich werden wir die bezahlten Zuschläge zurückerstatten, sollte eine Unterbringung in der gewünschten Form nicht möglich sein. Sollte der Teilnehmer Allergien haben, wie z.B. gegen Haustiere, oder eine spezielle Diät benötigen, z.B. vegetarisch, muss dies zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden. Die Unterbringung in Gastfamilien befindet sich im Großraum Oxford und im Großraum Torquay, auch Torbay genannt.

Stornierung seitens der Gastfamilie:

Gastfamilien sind private Haushalte und können unter Umständen die Unterbringung eines Teilnehmers aus privaten Gründen, wie z.B. Krankheit, Familienprobleme oder auch bei Problemen im Haus, z.B. Heizungsausfall, absagen. Sollte eine Gastfamilie stornieren, wird Oxford College of English den Teilnehmer in einer anderen Gastfamilie unterbringen.

Kursumbuchung/Ersatzperson:

Reiseteilnehmer können innerhalb eines Kalenderjahres einen Kurs umbuchen, d.h. einen Wechsel des Kursdatums durchführen, sofern dies aufgrund noch freier Reiseplätze möglich ist. Die Kosten für eine solche Umbuchung bis zu 21 Tage vor Reisebeginn betragen 25 EUR, wobei für bereits ausgestellte Bahn-, Bus-, Fähr- und Flugtickets die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden. Dies gilt auch für Umbuchungen, die innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn erfolgen. Bei einer Ersatzbuchung, d.h. dass ein Dritter statt des Reisenden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll, muss eine geeignete Ersatzperson bis zum Reisebeginn benannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten geltend zu machen. Bei Umbuchungen bzw. Ersatzbuchung werden anfallende Kosten, sofern diese nur geringfügig sind, nicht erhoben. Es bleibt dem Reisenden sowohl bei Stellung einer Ersatzperson als auch bei Kursumbuchung vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

Haftung des Veranstalters:

Wir, ‘Oxford College of English Ltd.’, haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung erfolgt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Höhere Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

Rücktritt und Kündigung durch den Kursveranstalter:

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen kann der Kursveranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn den Sprachkurs absagen. Der Kursteilnehmer erhält den eingezahlten Kurspreis unverzüglich zurück; ein weitergehender Anspruch des Kursteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für evtl. Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind.

Mitwirkungspflicht:

Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns im Falle einer Leistungsstörung unverzüglich zu informieren und daran mitzuwirken, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge bzw. Mitwirkung schuldlos unterbleibt. Sollte die Abhilfe ungenügend ausfallen, muss Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats nach Ende der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Wichtige Dokumente:

Für minderjährige Kinder benötigen wir eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Für die Einreise nach Großbritannien ist ein EU-Reisepass notwendig. Reisende ohne gültige EU-Reisedokumente müssen sich bitte selbst über die für sie gültigen Reisebedingungen informieren.

Änderungen:

Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Oxford College of English Ltd. nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Oxford College of English Ltd. berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

Rechte an Fotos und Video-Aufnahmen:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir während der Sprachreise gelegentlich Fotos und Video-Aufnahmen machen. Bei der Reiseanmeldung übertragen Sie uns das Recht, ohne einer weiteren Einwilligung Ihrerseits, alle Fotos und Video-Aufnahmen für Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen.

Datenschutz:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir verwenden die erhobenen Daten zur Reiseabwicklung und leiten Sie an Gastgeber und Partnerschule weiter. Wir geben Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

Versicherung:

Der Abschluss einer Reiseversicherung mit Pandemie-Reiseschutz ist verpflichtend. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ebenfalls einen Reiseversicherungsvorschlag der ‘ERGO Reiseversicherung’. Jeder Teilnehmer ist während der Reise selbst für sein Reisegepäck und andere persönliche Wertsachen verantwortlich.

Nicht im Reisepreis enthalten sind:

  • Verpflegung während der An- und Abreise bis bzw. von der Gastfamilie
  • Textbuch Oxford
  • Kosten für Nahverkehrsmittel (ca. £23GBP pro Woche)
  • Reiseversicherung
  • nicht im Programm beschriebene Sonderwünsche, z.B. Escape Rooms, Kinobesuch
  • Kosten für eventuell erforderliche Covid-19 Tests

Veranstalter:

Oxford College of English Ltd.
267 Banbury Road,
Oxford OX2 7HT
England

Oxford College of English Ltd.
61 Abbey Road
Torquay  TQ2 5NN
England

Kontakt:
Deutschland:

E-Mail: info@oxford-college.de
Internetadresse: https://www.oxford-college.de

England:
Telefon: Oxford +44 1865 600 240    Torquay +44 1803 213 446

E-Mail: info@oxfordcollege.co.uk
Internetadresse: https://www.oxfordcollege.co.uk

Registereintrag:
Eintragung im britischen Handelsregister
Registernummer: 4336384
Registergericht: Companies House, England